Steuerfreiheit Betrieblicher GesundheitsförderungDurch die Neuregelung im Jahressteuergesetz 2009 (3 Nr. 34 EStG) sind Ausgaben für Unternehmen für „Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ bis zu 500 € je Kalenderjahr und Person von der Lohnsteuer befreit. Unter die Steuerbefreiung fallen alle von uns angebotenen Maßnahmen, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen anerkannt und zertifiziert wurden. Hierzu zählen Aufwendungen für Präventionskurse, Zuzahlungen zum Rehabilitationssport und Eigenanteile für Patientenschulungen. |
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